Nutzungsrechte*

Nutzungsart: ausschliesslich
Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt

Nutzungsgebiet: weltweit
Das NR gilt ohne Einschränkung in jedem Land dieser Erde

Nutzungsumfang: umfangreich
Das Produkt ist in unbegrenzt vielen Medien nutzbar

Nutzungsdauer: unbegrenzt
Das NR gilt zeitlich unbegrenzt

Die Nutzungsrechte werden mit Eingang der vollständigen Zahlung übertragen. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, kann BOHNER.concept jederzeit das Nutzungsrecht entziehen und die Verwendung verbieten.

 

*nach SDSt und AGD-Vergütungstarif

Wichtiger Hinweis:
Die Nutzungsrechte beziehen sich jeweils nur auf das Endprodukt, insbesondere digital erstellte Druckvorlagen, Grafiken, Bilder, Messegestaltungen, Filmsequenzen etc. Vom Nutzungsrecht ausgeschlossen sind die von uns erstellten Rohdaten. Diese können jedoch nach einem bestimmten Schlüssel nach Absprache nachträglich erworben werden.

Vom Urheberrecht zum Nutzungsrecht

Das Urheberrecht ist ein nicht veräußerbares Recht.

In unserem Fall ist z.B. der Designer, Entwickler oder Programmierer der Urheber. Der Urheber hat Rechte, die gesetzlich weltweit geschützt sind.

Wohl aber kann die Nutzung an dem Werk des Urhebers als "Nutzungsrecht" (Copyright) im Rahmen einer angemessenen Vergütung veräußert werden. Darum gibt es konkrete Regelungen für Nutzungsrechte. Die AGD Alliance of German Designers hat dafür ein umfassendes Regelwerk geschaffen.

Damit Sie einfacher kalkulieren und mit den von uns erstellten Daten praktisch uneingeschränkt arbeiten können, haben wir in Anlehnung an den AGD-Tarif in den meisten Fällen folgende Vereinbarung mit unseren Kunden:

«Alle Nutzungsrechte (nach SDSt und AGD-Vergütungstarif) sind im Preis enthalten.»

Das schafft für unsere Kunden enorme Vorteile – Sie brauchen sich nie mehr um diese Rechte oder deren Versäumnisse zu sorgen. Außerdem ist diese Art der Verrechnung für Sie preislich günstiger. Die Nutzungsrechte im Einzelnen finden Sie in der linken Auflistung.

Nur der Denkende erlebt sein Leben, an Gedankenlosen zieht es vorbei.
Marie von Ebner-Eschenbach